WPK und CE-Kennzeichnung

Die Bauproduktenverordnung schnell und professionell einführen, überprüfen und/oder vereinfachen.

Zur Erinnerung die Fakten:


Seit 01.02.2010 ist die CE-Kennzeichnungspflicht gesetzlich vorgeschrieben, seit  01.07.2013 die Bauproduktenverordnung. Ohne die CE-Kennzeichnung bzw. Leistungserklärung und die damit verbundene WPK dürfen Sie kein Produkt in den Verkehr bringen.
        
Machen Sie daher den längst fälligen Schritt. Mit meiner praxiserprobten Vorgehensweise führen Sie schnell und geführt die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und auf Wunsch die CE-Kennzeichnung ein.

Denn es ist erst zu spät, wenn die Marktüberwachung Sie zu diesem Schritt zwingt! 

Verbunden mit einer Analyse haben Sie das perfekte Kosten/Nutzen -Verhältnis.
 

Jochen Bliestle

Fensterbau - Optimierung

Alte Rottenburger Str. 6

DE 72379 Hechingen

Für Fragen oder Terminvereinbarungen
erreichen Sie mich :

 

telefonisch: +49 160 4675746+49 160 4675746


gerne auch per Mail:
bliestle@fensterbau-optimierung.de

 

oder direkt über mein Kontaktformular.

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