Die Bauproduktenverordnung schnell und professionell einführen, überprüfen und/oder vereinfachen.
Zur Erinnerung die Fakten:
Seit 01.02.2010 ist die CE-Kennzeichnungspflicht gesetzlich vorgeschrieben, seit 01.07.2013 die Bauproduktenverordnung. Ohne die CE-Kennzeichnung bzw. Leistungserklärung und die damit
verbundene WPK dürfen Sie kein Produkt in den Verkehr bringen.
Machen Sie daher den längst fälligen Schritt. Mit meiner praxiserprobten Vorgehensweise führen Sie schnell und geführt die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und auf Wunsch die CE-Kennzeichnung
ein.
Denn es ist erst zu spät, wenn die Marktüberwachung Sie zu diesem Schritt zwingt!
Verbunden mit einer Analyse haben Sie das perfekte Kosten/Nutzen -Verhältnis.